Barrierefreiheitserklärung
Geltungsbereich
Diese Informationen zur Barrierefreiheit gelten für den Webauftritt (inklusive aller Unterseiten).
Anbieter
Metropolitan Trends GmbH
Neue Gröningerstraße 10, 20457 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 209 10 635
E-Mail: info@metro-trends.de
Beschreibung des Angebots
Auf dieser Website stellen wir Informationen zu unserem Unternehmen, unserem Management, unserer Historie, Karrieremöglichkeiten sowie Kontaktmöglichkeiten bereit. Wir sind ausschließlich für B2B-Kunden tätig; unsere Verkaufsbedingungen richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Rechtsgrundlage und Zielstandard
Wir möchten den Webauftritt so gestalten, dass er für möglichst viele Menschen barrierearm nutzbar ist. Soweit Barrierefreiheitsanforderungen einschlägig sind, orientieren wir uns an den anerkannten technischen Standards EN 301 549 (die stark auf WCAG 2.1 basiert; perspektivisch wird in Europa auch WCAG 2.2 relevant).
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Wir arbeiten fortlaufend daran, Barrieren zu identifizieren und abzubauen.
Bekannte Einschränkungen (Beispiele)
Je nach Seite/Funktion können unter anderem folgende Barrieren auftreten:
- Einzelne Bedienelemente (z. B. Icon-Buttons, Toggle-Elemente) können je nach Ausführung noch Optimierungsbedarf bei Tastaturfokus, Beschriftung oder Kontrast aufweisen.
- Vereinzelte Inhalte können noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet sein.
Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 25.02.2026 auf Basis einer internen Selbstbewertung erstellt und wird bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.
Feedback und Kontakt (Barrieren melden)
Wenn Sie Barrieren feststellen oder Inhalte in einer besser zugänglichen Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
info@metro-trends.de oder telefonisch unter +49 (0) 40 209 10 635.
Bitte beschreiben Sie dabei:
- die betroffene Seite (URL)
- Ihr Endgerät/Ihren Browser
- was genau nicht funktioniert und wie Sie es erwarten
Zuständige Marktüberwachungsbehörde (BFSG)
Gemäß den Hinweisen der Bundesfachstelle ist in den Informationen nach BFSG die zuständige Marktüberwachungsbehörde anzugeben. Zuständig ist: